Seit der Corona-Pandemie steht fest: Verbandskästen sollen künftig mit Mundschutz-Masken ausgestattet werden. Wer keine Masken im Auto-Verbandskasten mit sich führt, hat ein unvollständiges Erste-Hilfe-Set.
Die Konsequenz davon ist ähnlich wie bei anderen fehlenden Teilen im Verbandskasten ein Bußgeld. Allerdings gibt es bei dieser sogenannten DIN-Ausgabe auch Ausnahmen.
Welche Masken im Verbandskasten?
Die neue Regelung sieht vor, dass in jedem Auto-Verbandskasten mindestens zwei Mund-Nasen-Bedeckungen enthalten sind. Allerdings wurde nicht bekanntgegeben, ob es sich dabei um eine medizinische Maske handeln soll oder ob eine FFP2-Maske Pflicht ist.
Verbandskasten: Ablaufdatum und Verwarngeld
Wer den Auto-Verbandskasten aufrüstet und um zwei Mund-Nasen-Bedeckungen erweitert, sollte auch das Ablaufdatum kontrollieren. Was viele nicht wissen: Der Verbandskasten im Auto hat nur eine begrenzte Gültigkeit. Insbesondere Kompressen und Verbandsmaterial, die ja steril verpackt sind, haben ein klar festgesetztes Verfallsdatum. Daher ist es ratsam, jeden Bestandteil des Auto-Verbandskastens zu überprüfen.
Auch wenn die Gegenstände womöglich noch funktionieren, droht ein Verwarngeld von 5-10 Euro, wenn sie abgelaufen sind. Das hat mit strengen DIN-Normen zu tun, welche die Sicherheit des Erste-Hilfe-Sets regeln. Selbst bei der Hauptuntersuchung kann ein mangelhafter Verbandskasten im Auto als geringer Mangel beanstandet werden.
Abgelaufene Erste-Hilfe-Sets können einer Apotheke übergeben werden, aber auch das Deutsche Rote Kreuz und andere Organisationen freuen sich über die Spende. Zudem sind abgelaufene Verbandskästen bei Erste-Hilfe-Kursen und Fahrschulen gern gesehen.
Was gehört in Auto-Verbandskästen?
Wer schon dabei ist, den Inhalt des eigenen Auto-Verbandskastens zu überprüfen, sollte nicht nur auf vorhandene Masken achten, sondern auch alle anderen Bestandteile auf ihre Vollständigkeit zu kontrollieren. Folgende Dinge gehören nach der neuen DIN 13164 in einen voll ausgestatteten Auto-Verbandskasten:
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN13151-G
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A
- 6 Kompressen
- 1 Dreieckstuch, DIN 13168-D
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 4 Einmalhandschuhe, DIN En 455
- 1 Verbandpäckchen K
- 1 Rettungsdecke
- 2 Gesichtsmasken, DIN EN 14683
Bußgeld droht bei Nicht-Einhaltung
Wer keine Maske in seinem Auto-Verbandskasten mit sich führt, muss künftig ein Bußgeld bezahlen. In der Regel fällt dieses in Höhe von 5 Euro aus. Wer sein Fahrzeug von jemand anderem, der nicht der Fahrzeughalter ist, fahren lässt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro.
Doch welche Fahrzeuge müssen überhaupt über einen Verbandskasten verfügen? Laut der StVZO muss jeder Pkw ein Erste-Hilfe-Set mit sich führen. Dazu zählen auch Quads. Ausgenommen sind allerdings Zweiräder, Krafträder sowie Arbeits- und Zugmaschinen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Bei Omnibussen, welche mehr als 22 Sitzplätze haben, sind sogar zwei Verbandskästen Pflicht.
Verbandskasten mit Masken nachrüsten?
Nicht in jedem Fall: Verbandkästen mit der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterhin verwendet werden. Auch eine Ergänzung oder Nachrüstung mit zwei Masken ist nicht notwendig.
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